Sabbatical
Was ist eine berufliche Auszeit?
Eine berufliche Auszeit ist eine geplante Unterbrechung der Arbeit. Menschen nutzen diese Zeit, um zu reisen, sich persönlich weiterzuentwickeln oder sich fachlich fortzubilden. Meist dauert diese Phase mehrere Monate, manchmal bis zu einem Jahr.
Für Unternehmen ist dieses Modell heute mehr als eine freundliche Geste. Wenn es gut durchdacht ist, kann es Eigenverantwortung stärken, die Bindung an das Unternehmen vertiefen und langfristig die Leistungsfähigkeit erhalten. Gerade in anspruchsvollen Rollen hilft eine bewusste Pause oft dabei, Abstand zu gewinnen und mit neuer Klarheit zurückzukehren.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine längere Auszeit?
Ob eine längere Freistellung möglich ist und wie sie ausgestaltet wird, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung und damit auch keinen Anspruch auf diese Form der Auszeit.
Viele Organisationen regeln solche Pausen über Betriebsvereinbarungen, interne Richtlinien oder individuelle Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag. Das schafft Orientierung und Sicherheit für alle Beteiligten – Mitarbeitende, Führungskräfte und HR.
Typische Voraussetzungen im Unternehmen sind zum Beispiel:
eine bestimmte Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit, häufig zwei bis drei Jahre
die Zustimmung von Führungskraft und HR, abhängig von der aktuellen Arbeitssituation
klare Regelungen für den Wiedereinstieg, etwa die Rückkehr auf eine vergleichbare Position
eine verbindliche Vereinbarung zur Finanzierung, zum Beispiel unbezahlte Freistellung oder ein Langzeitarbeitskonto
In der Praxis ist weniger die formale Regel entscheidend als die Frage, ob die persönliche Situation und die betrieblichen Möglichkeiten gut zusammenpassen.
Ist die Auszeit bezahlt oder unbezahlt?
Ob während der Freistellung ein Gehalt gezahlt wird, hängt vom gewählten Modell ab. In der Praxis haben sich drei Varianten etabliert:
Unbezahlte Auszeit
Die Mitarbeitenden nehmen sich eine längere Pause ohne Gehaltszahlung.
Teilweise bezahlte Auszeit
Über Langzeitarbeitskonten oder durch Gehaltsverzicht im Vorfeld wird Geld angespart, das während der Abwesenheit ausgezahlt wird.
Bezahlte Auszeit
Einige Unternehmen bieten vollständig oder teilweise bezahlte Modelle an, meist als zusätzlichen Benefit für langjährige Mitarbeitende oder Schlüsselpositionen.
Für HR ist vor allem eines entscheidend: Transparenz. Klare Regelungen zur Vergütung helfen, Missverständnisse zu vermeiden und geben beiden Seiten Planungssicherheit.
Was müssen Unternehmen und HR beachten?
Da längere berufliche Auszeiten arbeitsrechtlich nicht gesetzlich geregelt sind, tragen Unternehmen eine besondere Verantwortung für eine saubere Umsetzung. Das betrifft vor allem die HR-Abteilung.
Wichtige Punkte sind:
Vertragliche Regelung
Eine solche Auszeit sollte immer schriftlich vereinbart werden. In der Vereinbarung werden Dauer, Vergütung, Sozialversicherung, Kündigungsmöglichkeiten und der Wiedereinstieg festgehalten. Möglich sind befristete Änderungsverträge oder Zusatzvereinbarungen zum bestehenden Arbeitsvertrag.
Vergütung und Sozialversicherung
Bei unbezahlten Modellen besteht kein Anspruch auf Gehalt.
Langzeitarbeitskonten ermöglichen eine fortlaufende Auszahlung während der Abwesenheit.
Bei längerer Dauer kann eine freiwillige Kranken- und Rentenversicherung erforderlich werden. Eine frühzeitige Klärung ist hier sinnvoll.
Kündigungsschutz und Rückkehr
Während der Freistellung besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Eine Rückkehrgarantie kann jedoch individuell vereinbart werden. HR sollte vorab realistisch prüfen, ob eine Rückkehr auf die ursprüngliche oder eine vergleichbare Position möglich ist.
Gut vorbereitet sind solche Auszeiten kein Risiko, sondern ein tragfähiges Instrument moderner Personalpolitik.
Häufige Fragen zur beruflichen Auszeit
Wie lange dauert eine solche Pause?
In der Regel liegt die Dauer zwischen drei Monaten und einem Jahr. Die genaue Länge hängt von der individuellen Vereinbarung und den Möglichkeiten des Unternehmens ab.
Gibt es ein gesetzliches Recht darauf?
Nein. In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Möglichkeit entsteht ausschließlich durch interne Regelungen oder individuelle Absprachen.
Bleibt der Arbeitsplatz danach erhalten?
Das ist nicht automatisch der Fall. Eine Rückkehr auf die ursprüngliche oder eine vergleichbare Position sollte vertraglich geregelt werden, um Unsicherheiten zu vermeiden.
Besteht währenddessen Sozialversicherungsschutz?
Das hängt von Dauer und Modell ab. Bei längeren unbezahlten Phasen kann eine freiwillige Kranken- und Rentenversicherung notwendig sein. Eine frühzeitige Klärung ist empfehlenswert.
Für wen ist dieses Modell besonders sinnvoll?
Vor allem für Menschen, die lange in anspruchsvollen Rollen arbeiten, sich neu orientieren möchten oder bewusst in ihre persönliche Entwicklung investieren wollen – ohne das Unternehmen zu verlassen.
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